Offenlegung BPL „Nördlicher Amann 1. Teiländerung u.
Erweiterung“
besser bekannt unter:
Solarthermiekraftwerksanlage vom Stadtwerk am See, FN
Nachdem nun alle bauverwaltungsrechtlichen Dinge zwischen Investor,
Bauverwaltung und Gemeinderat geklärt sind und der Gemeinderat
mehrheitlich seine Zustimmung zu diesem städtebaulich äußerst
fragwürdigen Projekt gegeben hat, geht das rechtmäßige Verfahren in die
sog. „Offenlegung“.
Vom 30.11.20 bis zum 08.01.21 dürfen nun alle Bürger der Stadt und
insbesondere die direkt Betroffenen zum ersten Mal in diesem Verfahren ihre
Anregungen und Bedenken schriftlich (es geht auch per E-Mail:
bauleitplanung@ueberlingen.de) abgeben. Wir möchten alle Bürger ganz
herzlich dazu bitten von Ihrem Recht Gebrauch zu machen, auch wenn zum
Jahreswechsel andere, wichtigere Dinge anstehen, doch gerade darauf hofft
die Bauverwaltung. Falls Sie Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an den
Bürgersinn: info@buergersinn-ueberlingen.de oder die Bürgerallianz:
ueberlinger.buergerallianz@gmail.com wenden.
Im letzten Hallo Ü wurde eingehend der Ablauf eines Bauverfahrens aus der
Sicht der Verwaltung dargestellt. Da sich über den Text niemand für
verantwortlich erklärt hat, gehen wir von Herrn Kölschbach in Absprache mit
Herrn OB Zeitler als Verfasser aus, oder umgekehrt.
Nimmt man jedoch die Position der Bürger ein, die seit Jahr und Tag ihre
Anregungen und Bedenken zu den Bauleitplanverfahren vorbringen und stets
in der sog. Abwägung „mit Begründung“ rundweg abgelehnt werden, dann
bekommt man ein ganz anderes Bild von den Vorgängen. Schauen Sie sich
die Verfahren zum Therme Parkhaus oder zum Pflanzenhaus an mit hieb-
und stichfesten Argumenten – alle wurden abgeschmettert. Und das erleben
die Mitglieder des Bürgersinns nun schon fast 20 Jahre. Ist es da nicht
verständlich, dass das Vertrauen „in die objektive Planungshoheit der Stadt“
zerstört ist. Kann es nicht sein, dass mit der Entscheidung des Gemeinderats
über den Entwurf und die Offenlage „Gesetz“ gesprochen wird und die
Verwaltung bis zum Satzungsbeschluss lediglich noch die entsprechenden
passenden Begründungen zu den Anregungen und Bedenken zu liefern hat,
selbst bezüglich Denkmalschutz, weil eine Korrektur oder Veränderung von
beiden Seiten nicht mehr gewünscht wird. Eine Veränderung dieser
frustrierenden Verfahren kann es nur geben, wenn eine vorgezogene
Bürgerbeteiligung (vor der Entscheidung des Gemeinderates) im Sinne der
Landesverwaltung praktiziert wird. Es wäre zu wünschen, wenn man im
anstehenden Verfahren „BPL Nördlicher Amann 1. Teiländerung u.
Erweiterung“ doch mal genauer hinschauen könnte.
Bürgersinn e.V. Überlingen
An bedeutenden Fragen für die Zukunft Überlingens mitzuwirken, ist wichtiger denn je